Initiative im Bundesrat will Immobilien-Kreditklemme beheben

Ältere Menschen, die ihre Wohnung altersgerecht umgestalten möchten, haben seit diesem Jahr ein Problem: Sie bekommen nur noch schwer einen Kredit. Auch Anschlussfinanzierungen von Häusern sind in Gefahr. Schuld ist wie berichtet die Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Jetzt wollen zwei Länder im Bundesrat eine Reform des umstrittenen Gesetzes erreichen.

Ältere Menschen, die ihre Wohnung altersgerecht umgestalten möchten haben seit diesem Jahr ein Problem: Sie bekommen nur noch schwer einen Kredit. Auch Anschlussfinanzierungen von Häusern sind in Gefahr. Schuld ist <link http: www.hausundgrund-rheinland.de aktuelles einzelansicht mit-60-zu-alt-fuer-immobilien-kredit-3184 external-link-new-window internal link in current>wie berichtet die Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Jetzt wollen zwei Länder im Bundesrat eine Reform des umstrittenen Gesetzes erreichen.

Wiesbaden/Stuttgart. Die Regierungen von Hessen und Baden-Württemberg haben gestern (04.10.2016) einen Entwurf für eine Reform der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Er wird nun als Initiative der beiden Länder in den Bundesrat eingebracht – dort soll der Vorschlag am 14. Oktober auf der Tagesordnung stehen. „Damit wollen wir die Kreditversorgung für Häuslebauer verbessern. Die ist zuletzt sichtlich ins Stocken geraten“, betonten die Finanzminister beider Länder in einer Pressemitteilung.

Grund für die stockende Kreditvergabe sei die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU. „Seit Monaten höre ich von vielen Seiten, dass es bei der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten klemmt. Die EU-Richtlinie hat zwar mit Blick auf mögliche Immobilienblasen das richtige Ziel gehabt, aber die Umsetzung von Bundesjustizminister Heiko Maas war einfach zu viel des Guten", sagte Edith Sitzmann (Bündnis 90/Die Grünen), die das Finanzministerium in Stuttgart leitet.

Bei Anschlussfinanzierung droht sogar Verlust des Hauses

Seit März ist die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Sie schreibt vor, dass ein Kredit vom Darlehnsnehmer statistisch gesehen noch zu Lebzeiten aus den laufenden Einkünften zurückgezahlt werden kann - unabhängig vom Wert der Immobilie. Ein Problem für ältere Menschen, die zum Beispiel für eine altersgerechte Umgestaltung ihrer Eigentumswohnung einen Kredit benötigen.

„Es wäre derzeit rechtlich sogar möglich, dass Menschen ihre in der Vergangenheit finanzierten Wohnungen und Häuser wieder verlieren können. Das kann nicht sein“, stellte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) fest. Das Problem besteht, wenn etwa bei der Anschlussfinanzierung oder einer Umschuldung wegen der neuen gesetzlichen Regelung kein Kredit mehr gewährt wird. Um die Lebensplanung vieler Menschen nicht durch solche Probleme zu gefährden, sei schnelles Handeln nötig.

Reform soll Rechtssicherheit schaffen

Der Reformvorschlag sieht zunächst eine Klarstellung vor: Bislang steht im Gesetz, dass der Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten aus dem Darlehn „wahrscheinlich“ erfüllen können muss. Das birgt eine erhebliche Rechtsunsicherheit, weil nicht klar ist, was denn als wahrscheinlich anzusehen ist. Die Banken gehen deswegen sehr unterschiedlich mit der Kreditvergabe um – gerade viele Sparkassen sind sehr <link http: www.hausundgrund-rheinland.de aktuelles einzelansicht kredit-klemme-bessert-der-bund-jetzt-nach-3207 external-link-new-window internal link in current>vorsichtig geworden. Die Reformer wollen das klarstellen: „Die Wahrscheinlichkeit soll zukünftig auf Grundlage der Fortschreibung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Vertragsschluss beurteilt werden können, soweit nicht aufgrund besonderer Umstände erhebliche Zweifel an der Rückzahlung bestehen.“

Um das Problem mit den Anschlussfinanzierungen zu lösen, soll klargestellt werden, dass in Fällen der Anschlussfinanzierung und Umschuldung in der Regel keine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung bei demselben Kreditinstitut erforderlich ist. Wenn die laufenden Alterseinkünfte nicht für eine vollständige Tilgung innerhalb der statistischen Lebenserwartung des Kreditnehmers ausreichen, gibt es derzeit keinen Kredit mehr für eine altersgerechte Sanierung. Hier soll die Reform eine Ausnahmeregelung einführen, die Modernisierung, altersgerechten Umbau und die energetische Sanierung ermöglicht.

Bei Haus & Grund Rheinland stößt die Initiative grundsätzlich auf Zustimmung: „Es ist wichtig, dass die Politik hier handelt. Die bisherige Regelung ist eine unzumutbare Altersdiskriminierung“, stellt der Vorsitzende Prof. Dr. Peter Rasche fest. Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya ergänzt: „Die fehlende Rechtssicherheit ist ein drängendes Problem. Wir hoffen deswegen, dass die Reformbemühungen zügig zum Erfolg kommen.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland erstellt.

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