Adventsdekoration: Wie viel ist in der Mietwohnung erlaubt?

Wie jedes Jahr im Advent geht von vielen Wohnungen ein weihnachtliches Funkeln und Glitzern aus. Aber nicht jeder ist davon begeistert. Vor allem dann, wenn Nachbarn es mit der Deko übertreiben. Doch was ist erlaubt und was geht zu weit? Haus & Grund Rheinland Westfalen gibt rechtliche Tipps, wie Mieter und Vermieter Streit um die Adventsdekoration vermeiden können.

Wie jedes Jahr im Advent geht von vielen Wohnungen ein weihnachtliches Funkeln und Glitzern aus. Aber nicht jeder ist davon begeistert. Vor allem dann, wenn Nachbarn es mit der Deko übertreiben. Doch was ist erlaubt und was geht zu weit? Haus & Grund Rheinland Westfalen gibt rechtliche Tipps, wie Mieter und Vermieter Streit um die Adventsdekoration vermeiden können.

Düsseldorf. Etwas Dekoration gehört für viele zum Advent einfach dazu und das ist auch völlig in Ordnung. „Mieter und Eigentümer dürfen Wohnung, Fenster und Balkon, Garten oder Terrasse grundsätzlich so dekorieren, wie sie möchten“, sagt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Eine Lichterkette am Fenster gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, solange sie nicht die Nachbarn mit grellem Blinken nervt oder ihren Schlaf stört. „Nur, wenn sein Grundstück direkt ausgeleuchtet wird oder wenn zu viele Lichterketten direkt in sein Schlafzimmerfenster strahlen, kann sich ein Nachbar beschweren“, ergänzt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen, Erik Uwe Amaya.

„Wer allerdings Duftkerzen im Treppenhaus aufstellt oder mit Zimtspray den Hausflur einnebelt, der nutzt das Gemeinschaftseigentum bestimmungswidrig“, zitiert Jurist Amaya ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (16.05.2003, Az.: 3 Wx 98/03). Sein Tipp: „Nachbarn sollten auch beim Thema Weihnachtsdekoration aufeinander Rücksicht nehmen.“

Adventsdeko: Nachbarn sollten Rücksicht nehmen

Unproblematisch sei ein Adventskranz an der Wohnungstür. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (10.11.2006, Az.: V ZR 46/06) gilt generell: Mieter dürfen Gemeinschaftsflächen im Haus wie etwa das Treppenhaus mitgestalten. Sie müssen dabei allerdings Fluchtwege frei halten und Behinderungen oder Belästigungen von Nachbarn unterlassen.

Wer die Fassade oder den Balkon dekorieren will, darf die Fassade dabei nicht beschädigen, muss die Deko aber zugleich sicher befestigen. Wenn dann auch die Nachbarn nicht gestört werden, ist die Deko in Ordnung. Problematisch wird es, wenn zum Beispiel eine lebensgroße Weihnachtsmann-Figur die Hauswand hochklettern soll: „Um solch eine Deko sicher anzubringen, muss man in die Fassade bohren. Das ist eine bauliche Veränderung, für die man die Zustimmung vom Vermieter benötigt“, erinnert Amaya. Ist die Figur nicht ausreichend befestigt und fällt deswegen auf die Straße, haftet nämlich der Hauseigentümer für die Schäden.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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