Änderungen bei Lärmschutz-Vorschriften drohen Eigentümer zu benachteiligen

Aktuell gibt es Forderungen, die Lärmschutzregeln zu lockern, nach denen sich Gewerbebetriebe richten müssen. In Gewerbegebieten soll mehr Wohnraum geschaffen werden können, indem die Verantwortung für den Schallschutz vom Verursacher auf den Eigentümer der Wohnimmobilie übertragen wird. Haus & Grund lehnt eine solche zusätzliche Belastung für Eigentümer ab.

Aktuell gibt es Forderungen, die Lärmschutzregeln zu lockern, nach denen sich Gewerbebetriebe richten müssen. In Gewerbegebieten soll mehr Wohnraum geschaffen werden können, indem die Verantwortung für den Schallschutz vom Verursacher auf den Eigentümer der Wohnimmobilie übertragen wird. Haus & Grund lehnt eine solche zusätzliche Belastung für Eigentümer ab.

Berlin. Lärm ist eines der Hauptstreitthemen zwischen Mieter und Vermieter. Dabei geht es nicht nur um Lärmbelästigungen durch laute Mitbewohner, Kinder oder durch Bauarbeiten. Häufig ist Anlass für Beschwerden auch der Lärm aus Gewerbe- und Industriebetrieben in der Nachbarschaft. Wann dieser das erträgliche Maß überschreitet, regeln das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und eine zugehörige Allgemeine Verwaltungsvorschrift – die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Diese soll nun geändert werden.

Vorschriften zum Lärmschutz: Was gilt?

Das BImSchG und die TA Lärm gelten nicht nur für große Industrieanlagen wie Kraftwerke, sondern auch für kleine Handwerksbetriebe, Geschäfte, Restaurants oder Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen sowie Wärmepumpen in der Nachbarschaft von Wohngebäuden. Die TA-Lärm gibt vor, welche sogenannten Immissionsrichtwerte in den jeweiligen Wohngebietskategorien eingehalten werden müssen, und regelt, wo und wie gemessen werden muss.

Dazu wird der Geräuschpegel vor dem geöffneten Fenster des der Lärmquelle am nächstgelegenen Schlaf- oder Wohnraums gemessen. Werden die Immissionsrichtwerte überschritten, muss der Lärmverursacher die von seinen Anlagen ausgehenden Geräusche durch Schallschutzmaßnahmen begrenzen.

Was soll geändert werden?

Um mehr Neubau von Wohnungen in Gewerbegebieten oder in der Nähe dazu zu ermöglichen, wollen nun einige Vertreter der Immobilien- und Bauwirtschaft, dass die Lärmwerte zukünftig nicht mehr außen vor dem geöffneten Fenster, sondern innen bei geschlossenem Fenster gemessen werden. Damit würde die Verantwortung für den Schallschutz auf die Eigentümer der Wohngebäude übergehen.

Eigentümer und Bewohner müssten dann die Kosten für passive Schallschutzmaßnahmen, wie etwa den Einbau von Schallschutzfenstern oder die Schalldämmung von Außenwänden, tragen. Das würde die Wohnkosten weiter in die Höhe treiben. Gleichzeitig würde der Wohnkomfort verschlechtert, weil Balkone, Terrassen und Gärten durch die laute Umgebung nur eingeschränkt genutzt werden könnten.

Haus & Grund gegen Änderungen – Eigentümer benachteiligt

So bewertet Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik bei Haus & Grund Deutschland, die Bestrebungen, die TA Lärm zu verändern: Die Verlegung der Messung der Lärmbelastung von außen nach innen nutzt nur den Errichtern und Betreibern von Gewerbeimmobilien und denjenigen, die Wohnimmobilien gewinnbringend anbieten wollen. Sie sparen die nach dem heutigen Stand der Technik möglichen Schallschutzmaßnahmen an der Geräuschquelle oder zur Verhinderung der Schallausbreitung (Schalldämmhaube, Schalldämmmauer).

Der Nutzen Einzelner darf nicht zulasten der Masse der Eigentümer und Bewohner gehen. Haus & Grund lehnt eine Verlegung des Messortes daher ab. Haus & Grund unterstützt die Bestrebungen der Bundesregierung, sich mehr für lebenswerte Städte einzusetzen. Nach dem Koalitionsvertrag soll dies unter anderem durch die Vermeidung von neuem Verkehrslärm und Lärmschutzmaßnahmen an Schienen- und Verkehrswegen erreicht werden. Diese Bestrebungen dürfen nun nicht durch Zugeständnisse beim Gewerbelärm aufgeweicht werden.

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