Das Gebäudeenergiegesetz ist beschlossene Sache

Der Bundesrat hat das Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Strengere Anforderungen an Gebäude sind damit zunächst nicht verbunden – vielmehr ist eine übersichtlichere Rechtslage entstanden. Ganz nebenbei wurde im Zuge dessen auch kurzfristig eine neue Regelung zum Mindestabstand für Windräder Gesetz – was insbesondere für Nordrhein-Westfalen unmittelbare Konsequenzen hat.

Der Bundesrat hat das Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Strengere Anforderungen an Gebäude sind damit zunächst nicht verbunden – vielmehr ist eine übersichtlichere Rechtslage entstanden. Ganz nebenbei wurde im Zuge dessen auch kurzfristig eine neue Regelung zum Mindestabstand für Windräder Gesetz – was insbesondere für Nordrhein-Westfalen unmittelbare Konsequenzen hat.

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag (3. Juli) das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Das Gesetzt kann damit nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten verkündet werden und tritt drei Monate später in Kraft. Es schafft einheitliche Regelungen für die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude. Dazu wurden das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengefasst.

Die derzeit gültigen Anforderungen für Neubauten und die Sanierung von Altbauten bleiben unverändert. Von Verschärfungen im Hinblick auf das Klimaschutzprogramm 2030 hat man also vorerst abgesehen. Zu dem neuen Gesetz gehört allerdings auch ein Einbauverbot für Ölheizungen ab dem Jahr 2026. Mehr noch: Ölheizungen, aber aus Gasheizungen, die nach 1991 installiert wurden, dürfen nur noch 30 Jahre lang betrieben werden. Wie berichtet gibt es eine Austauschprämie für das Ersetzen alter Ölheizungen.

Neuer Mindestabstand für Windräder gleich mitbeschlossen

Im Zuge des neuen Gebäudeenergiegesetzes wurden darüber hinaus zwei weitere Neuerungen beschlossen: Der Ausbaudeckel für die Solarenergie – bislang lag er bei 52 Gigawatt – entfällt. Außerdem gleich mit durchgewinkt: Die neue, bundesweite Regelung, dass die Länder künftig maximal 1.000 Meter Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung festschreiben dürfen. Das trifft unter anderem NRW: Hier gilt bislang ein Mindestabstand von 1.500 Metern, der allerdings nicht in einem Gesetz festgelegt wurde.

Während das Gebäudeenergiegesetz insgesamt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft tritt, gelten die Regelungen zum Solardeckel und zum Mindestabstand von Windrädern bereits ab dem Tag nach der Verkündung. Damit besteht in Nordrhein-Westfalen schon bald die Möglichkeit, Windräder deutlich näher an Wohnhäuser heran zu bauen. Ein weiteres Wahlversprechen der NRW-Koalition ist damit obsolet geworden. Mehr zu dieser Thematik lesen Sie hier.

Bundesrat will Grubengas den Erneuerbaren gleichstellen

Ebenfalls von Bedeutung gerade für Nordrhein-Westfalen ist eine begleitend zum Gesetz vom Bundesrat beschlossene Entschließung. Darin fordert die Länderkammer Bundesregierung und Bundestag dazu auf, dass die aus Grubengas erzeugte Wärme den erneuerbaren Energien gleichgestellt wird. „Darüber hinaus sollte Grubengas der Biomasse im Sinne dieses Gesetzes gleichgestellt werden“, wie es der Entschließung heißt. Bei Grubengas handelt es sich um Methan, das in ehemaligen Kohlebergwerken austritt.

Abgesehen von der Explosionsgefahr ist es 21 Mal klimaschädlicher als CO2. Deswegen wird das Gas aufgefangen und verwertet – zur Wärmeerzeugung und Stromgewinnung. NRW kann mit dieser Technik also von Klimaschutz in doppeltem Sinne profitieren. Allerdings gibt es für Bundesregierung und Bundestag keine Pflicht, in absehbarer Zeit auf diesen Wunsch des Bundesrates zu reagieren. Die Länderkammer hatte schon in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf eine entsprechende Bitte abgegeben – offensichtlich jedoch ohne Konsequenzen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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