Familien-Eigenheim steuerfrei erben: Wie schnell muss man einziehen?

Wer von seinen Eltern das Familienheim erbt, muss dafür keine Erbschaftsteuer zahlen – vorausgesetzt, er zieht auch umgehend selbst ein. Natürlich liegt es nahe, vor dem Einzug erst mal zu sanieren. Doch dabei ist Eile geboten: Wer nicht schnell genug einzieht, muss die Erbschaftsteuer bezahlen. Wie lange hat man Zeit? Damit hat sich jetzt der Bundesfinanzhof beschäftigt und eine enge Frist gesetzt.

Wer von seinen Eltern das Familienheim erbt, muss dafür keine Erbschaftsteuer zahlen – vorausgesetzt, er zieht auch umgehend selbst ein. Natürlich liegt es nahe, vor dem Einzug erst mal zu sanieren. Doch dabei ist Eile geboten: Wer nicht schnell genug einzieht, muss die Erbschaftsteuer bezahlen. Wie lange hat man Zeit? Damit hat sich jetzt der Bundesfinanzhof beschäftigt und eine enge Frist gesetzt.

München. Möchten Kinder die Immobilie ihrer Eltern steuerfrei erben, dann müssen sie innerhalb von sechs Monaten selbst einziehen. Wer erst später einzieht, muss Erbschaftsteuer zahlen – abgesehen von Ausnahmefällen, in denen sich ein triftiger Grund für eine größere Verzögerung des Einzuges beweisen lässt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Richterspruch entschieden, der jetzt veröffentlicht wurde (Urteil vom 28.05.2019, Az.: II R 37/16).

Das Urteil fiel im Fall zweier Brüder. Sie hatten im Januar 2014 von ihrem Vater das Haus geerbt, das er bis zu seinem Tod bewohnt hatte. Im Februar 2015 schlossen die Brüder einen Vermächtniserfüllungsvertrag ab, der einen der beiden zum alleinigen Eigentümer des Hauses machte. Ins Grundbuch eingetragen wurde das im September 2015. Im April 2016 begann der Eigentümer, bei Handwerkern Angebote für die Renovierung des Hauses einzuholen.

Die Bauarbeiten begannen im Juni 2016 – der Erbe war also zweieinhalb Jahre nach dem Tod des Vaters noch immer nicht in das Haus eingezogen. Das Finanzamt verlangte nun vom Erben, für das Haus Erbschaftsteuer zu entrichten. Zwar können Kinder von ihren Eltern eine bis zum Tod selbstgenutzte Immobilie steuerfrei erben, wenn die Wohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter beträgt. Das war hier auch der Fall.

Haus steuerfrei erben dank Selbstnutzung: Binnen sechs Monaten einziehen!

Allerdings knüpft das Gesetz die Steuerbefreiung auch daran, dass der Erbe die Immobilie unverzüglich selbst nutzt, um darin zu wohnen. Weil der Begriff „unverzüglich“ Interpretationsspielraum offen lässt, zog der Erbe gegen den Steuerbescheid vor Gericht. Die Sache ging bis vor den Bundesfinanzhof, nahm für den Eigentümer aber kein positives Ende. Die Bundesfinanzrichter entschieden, dass er die Erbschaftsteuer zahlen muss.

Erst mehr sechs Monate nach der Eintragung im Grundbuch Handwerkerangebote einzuholen und 32 Monate nach dem Erbfall noch immer nicht eingezogen zu sein, stuften die Richter als zu spät ein. Der Kläger habe im Verfahren nicht glaubhaft dargelegt, warum es zu dieser Verzögerung gekommen war und dass er sie nicht zu vertreten hatte, schreibt das Gericht. Ohne gute, nicht selbst verschuldete Gründe darf es bis zum Einzug aber nur sechs Monate dauern – alles andere ist nicht mehr „unverzüglich“ im Sinne des Gesetzes, urteilte der BFH.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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