Neue Grundsteuer stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken

Die neue Grundsteuer ist am Freitag vom Bundestag verabschiedet worden. Ob sie allerdings in dieser Form in Karlsruhe vor dem Verfassungsgericht bestand hätte? Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ist in dieser Hinsicht skeptisch, wie jetzt bekannt wurde. Haus & Grund Rheinland Westfalen findet: Ein Grund mehr, warum NRW sich nicht auf die neue Bundesregelung verlassen sollte.

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Die neue Grundsteuer ist am Freitag vom Bundestag verabschiedet worden. Ob sie allerdings in dieser Form in Karlsruhe vor dem Verfassungsgericht bestand hätte? Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ist in dieser Hinsicht skeptisch, wie jetzt bekannt wurde. Haus & Grund Rheinland Westfalen findet: Ein Grund mehr, warum NRW sich nicht auf die neue Bundesregelung verlassen sollte.

Berlin. Der Bundestag hat am Freitag (18. Oktober 2019) die Reform der Grundsteuer beschlossen. Die Änderung war unumgänglich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in bisheriger Form für verfassungswidrig erklärt und eine Reform bis zum Jahresbeginn 2020 verlangt hatte. Das nun beschlossene Modell des Bundes ist allerdings nicht nur deswegen umstritten, weil es für einen enormen bürokratischen Aufwand sorgen wird.

Wie jetzt bekannt wurde, gibt es vielmehr auch bei der Reform erhebliche Zweifel, ob ihre Regelungen überhaupt mit der Verfassung vereinbar sind. Geäußert hat diese Zweifel nicht irgendein Oppositionspolitiker, sondern der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Dessen Fachleute haben die neue Grundsteuer aus der Feder von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) unter die Lupe genommen und zweifeln an ihrem wertabhängigen Ansatz.

Reform verfassungsrechtlich problematisch

Größere Wertunterschiede innerhalb des Gemeindegebiets könnten von der neuen Berechnungsmethode „nicht adäquat abgebildet werden“, wie die WirtschaftsWoche aus dem Papier zitiert. „Durch die fehlerhafte Bewertung teurer Lagen zu günstigen“ werde die ganze Angelegenheit „verfassungsrechtlich problematisch“. Hintergrund: Die reformierte Grundsteuer bezieht Bodenrichtwert, Miete und Baujahr in die Berechnung mit ein.

Der Wissenschaftliche Dienst stuft diese Faktoren zur Wertermittlung als „so stark typisierend“ ein, dass erhebliche Verzerrungen die Folge sein könnten. Die Experten schreiben: „Erste Musterberechnungen legen es nahe, dass teure Wohnlagen systematisch unterbewertet und mittlere bis einfache Wohnlagen über dem Verkehrswert bewertet würden.“ So gesehen könnte die neue Grundsteuer das gleiche Schicksal ereilen wie die Alte: Ein jähes Ende in Karlsruhe.

Haus & Grund Rheinland Westfalen: NRW braucht Flächenmodell

Die Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes stößt bei Haus & Grund Rheinland Westfalen auf wenig Verwunderung. Der Landesverband hatte die Scholz-Reform schon von Beginn an kritisiert. „Die verfassungsrechtlichen Bedenken des Wissenschaftlichen Dienstes zeigen, dass Olaf Scholz mit dem wertabhängigen Modell auf dem Holzweg ist“, meint Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen.

„Die Verfassungsproblematik unterstreicht, warum sich NRW nicht auf die neue Bundesregelung einlassen sollte. Wir empfehlen, dass Nordrhein-Westfalen von der Möglichkeit Gebrauch macht, eigene Regeln für die Grundsteuer einzuführen und dabei auf das einfache und gerechte Flächenmodell zurückgreift.“ Der Landesverband werde sich im Rahmen der politischen Gespräche sowohl mit der Landesregierung als auch mit den Fraktionen im Landtag dafür einsetzen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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