Anträge ab heute möglich: Bund startet Förderprogramme neu

Anträge ab heute möglich: Bund startet Förderprogramme neu

Wer einen klimafreundlichen Neubau plant oder seine Wohnung altersgerecht umbauen möchte, der hat wahrscheinlich seit einigen Wochen sehnsüchtig auf diese Nachricht gewartet: Die entsprechenden Förderprogramme des Bundes stehen jetzt wieder zur Verfügung. Lesen Sie hier, wie die Konditionen für das neue Förderjahr gestaltet sind und was es für die Beantragung zu beachten gibt.

Barrierefreiheit oder klimafreundlicher Neubau: Für beides sind jetzt wieder Fördermittel verfügbar.

Wer einen klimafreundlichen Neubau plant oder seine Wohnung altersgerecht umbauen möchte, der hat wahrscheinlich seit einigen Wochen sehnsüchtig auf diese Nachricht gewartet: Die entsprechenden Förderprogramme des Bundes stehen jetzt wieder zur Verfügung. Lesen Sie hier, wie die Konditionen für das neue Förderjahr gestaltet sind und was es für die Beantragung zu beachten gibt.

Düsseldorf/Berlin. Seit heute (20. Februar 2024) können wieder Anträge auf eine Förderung durch die Programme „Altersgerecht umbauen“ sowie „Klimafreundlicher Neubau“ gestellt werden. Das hat das Bundesbauministerium jetzt bekannt gegeben. Der Start der beiden Programme ins neue Förderjahr hatte sich durch die verspätete Verabschiedung des neuen Bundeshaushalts in diesem Jahr verzögert. Beide Programme werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt.

Das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ hilft Bauherren bzw. Käufern durch zinsgünstige Kredite. Dabei kann sowohl der Bau, als auch der Erwerb eines Gebäudes gefördert werden, sofern es strenge Standards erfüllt. Dazu muss es sich einerseits um ein Effizienzhaus 40 handeln, andererseits müssen die auf den gesamten Gebäudelebenszyklus gerechneten Emissionen von Treibhausgasen bestimmte Grenzwerte unterschreiten. Wird zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht, fällt die Förderung höher aus.

Klimafreundlicher Neubau: Günstige Zinsen, hohe Hürden

So beträgt die maximale Darlehnshöhe 100.000 Euro, mit QNG jedoch bis zu 150.000 Euro. Der Zinssatz beträgt 2,1 Prozent und liegt damit deutlich unter dem aktuell von den Geschäftsbanken auf dem freien Markt verlangten Zinsniveau. Freilich führt das Erreichen des QNG-Standards auch zu erheblich höheren Baukosten. Beantragen können die Förderung nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen und Genossenschaften und sogar Kommunen oder Landkreise, die etwa Schulen oder Kitas errichten möchten.

Im Fördertopf sind für dieses Jahr 762 Millionen Euro. Angesichts des großen Kreises möglicher Antragsteller ist das kein hoher Betrag. Es ist zu erwarten, dass die großen, professionellen Investoren die Mittel sehr zeitnah abgreifen werden. Privatleute, die von der Förderung profitieren möchten, sollten sich daher beeilen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass die Fördertöpfe solcher Programme teilweise schon nach wenigen Wochen ausgeschöpft sein können. Die Antragstellung erfolgt über die KfW-Website.

Altersgerecht umbauen: Größerer Fördertopf für beliebtes Programm

Ebenfalls seit heute (20. Februar 2024) wieder über die Website der KfW zu beantragen sind Investitionszuschüsse aus dem seit Jahren sehr beliebten Programm „Altersgerecht umbauen“. Dabei wurde der Fördertopf einmal mehr vergrößert, mit 150 Millionen Euro sind dieses Jahr doppelt so viele Mittel verfügbar wie im Vorjahr. Damit werden Maßnahmen gefördert, die Barrieren in Wohngebäuden abbauen – beispielsweise das Entfernen von Türschwellen, der Einbau eines Aufzugs oder einer bodengleichen Dusche.

Der Zuschuss beläuft sich jeweils auf 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro. Wer gleich das ganze Gebäude auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der Kosten erstattet und kann bis zu 6.250 Euro Zuschuss bekommen. Der Förderantrag muss vor der Beauftragung der Bauarbeiten gestellt und bewilligt werden. Sowohl Eigentümer, als auch Mieter können die Förderung online beantragen. Mieter müssen vor einem Umbau allerdings die Zustimmung des Vermieters einholen.

Tipp: Haus & Grund-Mitglieder profitieren zusätzlich

Vermieter und Wohnungseigentümer können sich als Mitglied im örtlichen Haus & Grund-Verein rechtlich dazu beraten lassen, wie sie einen altersgerechten Umbau für ihren Mieter am besten rechtssicher vereinbaren oder wie sich ein solches Vorhaben in der Eigentümergemeinschaft durchsetzen lässt. Außerdem profitieren Mitglieder der Vereine des Landesverbandes Haus & Grund Rheinland Westfalen zusätzlich von einer Kooperation des Landesverbandes mit den Firmen Lifta und Lifton.

Die deutschen Marktführer für Treppenlifte bzw. Homelifte gewähren den Mitgliedern hohe Preisnachlässe. Für einen Lifta-Treppenlift sind 500 Euro Vergünstigung möglich, für einen Lifton-Homelift sogar 1.000 Euro. Interessierte wenden sich direkt an die Hotline des Anbieters unter 0800 - 101 25 18 und weisen gleich darauf hin, dass sie Mitglied bei Haus & Grund sind. Im weiteren Verfahren kann der Kundenberater von Lifta/Lifton auf Wunsch auch die KfW-Förderung für den Kunden beantragen. Weitere Informationen gibt es hier.

Beim Heizungsgesetz fehlt soziale Flankierung in weiten Teilen

Auf die Förderung des Einbaus klimaneutraler Heizungen müssen private Vermieter und damit auch ihre Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften dagegen mindestens bis August warten. Das geht aus einer Information der staatlichen Förderbank KfW hervor. „Die Versprechen von Minister Habeck erweisen sich immer mehr als Luftnummer“, kritisierte der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke, die verschobenen Förderungen für einen Heizungsaustausch.

Er wies darauf hin, dass bereits ein Fünftel aller Kommunen mit der Aufstellung und Umsetzung von Wärmeplänen befasst sei. Damit gelte in vielen Kommunen das Heizungsgesetz mit allen Konsequenzen für die Eigentümer. „Ich fordere die Bundesregierung dazu auf, die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energie beim Heizen erst gelten zu lassen, wenn Fördergelder auch beantragt werden können. Alles andere widerspricht den Zusagen vom Sommer vergangenen Jahres und untergräbt die Akzeptanz der Wärmewende“, unterstrich Warnecke.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst und enthält Material von Haus & Grund Deutschland.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nach seiner Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert wird. Das Veröffentlichungsdatum ist über der Überschrift angegeben.

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