Bund stockt Fördertopf für die EH55-Plus-Förderung auf

Bund stockt Fördertopf für die EH55-Plus-Förderung auf

Im letzten Dezember hat der Bund die EH-55-Förderung wiederbelebt: Damit sollten bereits genehmigte Neubauprojekte, die nach dem von der Ampel-Koalition 2022 verhängten Förderstopp nicht mehr realisiert werden konnten, doch noch gebaut werden. Die Wiederaufnahme ist so erfolgreich beim Abbau des Bauüberhangs, dass jetzt unterjährig die Mittel aufgestockt werden.

Im letzten Dezember hat der Bund die EH-55-Förderung wiederbelebt: Damit sollten bereits genehmigte Neubauprojekte, die nach dem von der Ampel-Koalition 2022 verhängten Förderstopp nicht mehr realisiert werden konnten, doch noch gebaut werden. Die Wiederaufnahme ist so erfolgreich beim Abbau des Bauüberhangs, dass jetzt unterjährig die Mittel aufgestockt werden.

Berlin. Der Bund stockt den Fördertopf für die EH55-Plus-Förderung im laufenden Förderjahr um 250 Millionen Euro auf. Das hat das Bundesbauministerium jetzt mitgeteilt. Grund ist der große Erfolg des Programms: Rund 52.100 Wohneinheiten haben seit dem Start im letzten Dezember eine Förderzusage erhalten. Dadurch waren im September von dem ursprünglich 800 Millionen Euro großen Fördertopf nur noch 69 Millionen Euro übrig. Das hätte bis zum Ende der Antragsfrist am 31. Dezember 2026 nicht mehr ausgereicht.

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) stellte nämlich fest: „Die Nachfrage ist in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen.“ Durch die Aufstockung soll nun aber die Verlässlichkeit der Förderung sichergestellt sein: „Wer eine Baugenehmigung in der Tasche hat, kann weiter darauf setzen: Die Förderung kann bis zum Jahresende in Anspruch genommen werden, soweit Programmmittel noch zur Verfügung stehen“, betonte Hubertz. Gefördert wird mit dem Programm der Neubau und der Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäudestandard 55 (wir berichteten).

Förderkredite mit tilgungsfreier Anlaufzeit

Bedingung ist, dass die Wärmeerzeugung in dem Gebäude zu 100 Prozent durch erneuerbare Energie sichergestellt wird. Die Förderung erfolgt über zinsvergünstigte Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese Förderdarlehn können ein Volumen von maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit haben. Detaillierte Informationen zu dem Förderprogramm gibt es auf der Website der KfW. Wer die Förderung beantragen möchte, muss eine gültige Baugenehmigung für das Projekt vorlegen können, die Bauarbeiten dürfen aber noch nicht begonnen haben.

Wer nicht baut, sondern kauft, muss den Kaufvertrag nach dem 16.12.2025 abgeschlossen haben. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Mit Wirkung zum 2. März 2026 hatte man die Konditionen für die Förderdarlehn angepasst (wir berichteten). Seitdem gilt: Ein Förderdarlehn mit zehn Jahren Laufzeit und zehnjähriger Zinsbindung ist für einen effektiven Jahreszins von 1 Prozent zu bekommen. Maximal ist eine Kreditlaufzeit von 35 Jahren möglich, dann liegt der effektive Jahreszins bei 2,21 Prozent. Zusätzlich gibt es eine tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren (je nach Kreditlaufzeit).

Hinweis: Haus & Grund Rheinland Ruhr berät nicht zu Förderprogrammen. Rückfragen beantwortet die KfW unter der Hotline 0800 / 539 9002 beziehungsweise auf ihrer Website.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Ruhr verfasst.

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