CO2-Bepreisung bleibt nächstes Jahr beim bisherigen Modell

CO2-Bepreisung bleibt nächstes Jahr beim bisherigen Modell

Eigentlich sollte sich die CO2-Bepreisung für Heizöl und Erdgas nächstes Jahr am europäischen CO2-Preis orientieren. Das hätte zu deutlich steigenden Preisen führen können. Der Bundestag hat jetzt beschlossen, dass die Umstellung ein Jahr aufgeschoben wird. Damit wird der CO2-Preis 2027 zwar nicht konstant bleiben, aber zumindest nicht ganz so stark steigen.

Eigentlich sollte sich die CO2-Bepreisung für Heizöl und Erdgas nächstes Jahr am europäischen CO2-Preis orientieren. Das hätte zu deutlich steigenden Preisen führen können. Der Bundestag hat jetzt beschlossen, dass die Umstellung ein Jahr aufgeschoben wird. Damit wird der CO2-Preis 2027 zwar nicht konstant bleiben, aber zumindest nicht ganz so stark steigen.

Berlin. Die CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wird im kommenden Jahr nicht geändert. Das hat der Bundestag jetzt beschlossen. Damit bleibt es 2027 bei der bereits im laufenden Jahr geltenden Regelung: Es gibt keinen fixen CO2-Preis mehr, vielmehr gilt für die CO2-Bepreisung ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß. Allerdings werden die Emissionszertifikate nicht einfach an die Brennstoff-Anbieter verkauft, sondern seit Juli meistbietend versteigert. Da die Nachfrage groß und die Zahl der Zertifikate begrenzt ist, erzielten die ersten Versteigerungen an der Leipziger Energiebörse EEX allerdings den Höchstwert von 65 Euro, wie das Portal „Finanztipp“ berichtet.

De facto existiert der Preiskorridor also gar nicht. Mehr noch: Der Durchschnittspreis für die Tonne CO2 wird im Endeffekt sogar über den 65 Euro liegen. Grund: Unternehmen, die bei den Auktionen keines oder zu wenige der begehrten CO2-Zertikate ergattern, können diese Ende des Jahres in unbegrenzter Zahl nachkaufen, müssen dafür allerdings 70 Euro pro Tonne bezahlen. Der Preis für das Nachkaufen von Zertifikaten soll im kommenden Jahr auf 73 Euro steigen. Auch wenn der Bundestag in seinem Beschluss diesen Anstieg etwas kleiner gestaltet hat, als die Bundesregierung in ihrem Entwurf vorgesehen hatte, wird dies dazu führen, dass die CO2-Bepreisung im kommenden Jahr etwas teurer wird als 2026.

Europäischer Emissionshandel ab 2028

Imnmerhin: Der Plan, die Anzahl der zur Versteigerung angebotenen CO2-Zertifikate nächstes Jahr um 40 Millionen Stück zu senken, ist mit dem Bundestagsbeschluss ebenfalls passé. So wird der Nachfragedruck bei den Versteigerungen nicht weiter erhöht und die Zahl der teuer nachzukaufenden CO2-Zertifikate dürfte auf dem Vorjahresniveau bleiben. Ab dem Jahr 2028 gilt dann in Deutschland statt der nationalen CO2-Bepreisung der europäische Emissionshandel ETS 2 (ETS steht für „Emissions Trading System“). Dabei wird der CO2-Preis ebenfalls durch das Versteigern von Emissionszertifikaten an einer Börse gebildet, allerdings eben auf gesamteuropäischer Ebene.

Die Kosten für die CO2-Bepreisung geben die Heizöl-Lieferanten und Gasversorger an ihre Kunden weiter. Vermieter müssen sich nach einem komplizierten System an den CO2-Kosten ihrer Mieter beteiligen – das Ausmaß dessen richtet sich nach dem energetischen Zustand der Immobilie. Rechtsgrundlage ist das sogenannte CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Informationen zur Funktionsweise dieser CO2-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter haben wir auf unserer Themenseite zusammengestellt. Haus & Grund hat die CO2-Kostenaufteilung wiederholt kritisiert, weil sie die finanziellen Spielräume privater Vermieter noch weiter verengt und damit Investitionen in Modernisierungen erschwert.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Ruhr verfasst.

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